Die NIPD gehört zwar ab dem 1.7.2022 zu den gesetzlichen Kassenleistungen, allerdings nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeleistungen für alle Schwangeren. Vor einer Untersuchung und Blutabnahme sprechen wir sehr ausführlich über Chancen, Risken und die möglichen Konsequenzen eines Tests. So sind Testergebnisse manchmal nicht eindeutig und ziehen möglicherweise weitere Untersuchungen nach sich.
Die Beratung erfolgt hierbei nach den Vorgaben des Gendiagnostik Gesetzes, um möglichst neutral und ergebnisoffen über die Untersuchung zu informieren.
Gerne informieren Sie sich auf der Seite des Berufsverbandes für Frauenärzte über die unterschiedlichen Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik und Neuigkeiten