Wenn eine Schwangere an Diabetes erkrankt, hat das nicht nur für sie selbst Folgen, sondern vor allem auch für das ungeborene Kind. So kann das Ungeborene überdurchschnittlich groß sein, andererseits aber Entwicklungsverzögerungen aufweisen. Die Lunge des Kindes ist bei der Geburt oft noch unreif, so dass die Beatmung des Neugeborenen unterstützt werden muss. Deshalb klären wir mit einem Glukosetoleranztest zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche (SSW), ob ein sog. Gestationsdiabetes vorliegt.
Seit April 2012 ist das Diabetes-Screening im 2. Trimenon der Schwangerschaft offizieller Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge, d.h. die Kosten werden von allen Krankenkassen (zunächst als nicht nüchtern durchzuführender 50 g Belastungstest) übernommen. In manchen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, primär einen 75 g Nüchtern-Belastungstest durchzuführen. Wir werden das vorab ausführlich besprechen.