Bei diesen Zusatzuntersuchungen handelt es sich um moderne Methoden der erweiterten Krebsvorsorge, die dem Fortschritt der medizinischen Technik zu verdanken sind. Diese Leistungen werden jedoch nicht von den Krankenkassen erstattet. Im Einzelnen handelt es sich um:
Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
Mit einer vaginalen Ultraschalluntersuchung kann die Größe, Lage und Form der Gebärmutter und der Eierstöcke genau untersucht werden. So können Erkrankungen wie Myome, Polypen oder Zysten bereits in frühen Stadien entdeckt werden. Die Untersuchung ist schmerzfrei.
Ultraschalluntersuchung der Brust
Die Ultraschalluntersuchung der Brust ist ein schonendes Verfahren zur Brustkrebsfrüherkennung, da es im Gegensatz zur Mammographie ohne Röntgenstrahlen arbeitet. Mit diesem Verfahren können auch nicht tastbare Knoten frühzeitig erkannt werden. Tastbare wie nicht tastbare Knoten können im Ultraschallbild dargestellt und im Hinblick auf ein eventuelles Krebsrisiko beurteilt werden. Außerdem wird die Verlaufsbeobachtung vorbekannter Befunde vereinfacht.
Mit der Farbdopplersonographie können Knoten zusätzlich weiter differenziert werden und damit ggf. unnötige Operationen vermieden werden.
Die Ultraschalluntersuchung bietet sich besonders bei jüngeren Patientinnen an, da bei diesen das Brustdrüsengewebe relativ dicht ist. Sie kann bei diesen Patientinnen eine sinnvolle Alternative zur Mammographie sein. Bei allen anderen Patientinnen ist sie eine unabdingbare Ergänzung zur Mammographie.
Die Deutschen Gesellschaft für Senologie empfiehlt, spätestens ab dem 40. Lebensjahr die Tastuntersuchung mit einer Ultraschalluntersuchung oder Mammographie zu ergänzen.
Eine HPV-Infektion kann Gebärmutterhalskrebs auslösen. Hier finden Sie weitere Informationen zu dieser Infektion und wie Sie sich davor schützen können.
Infektionen mit dem Humanpathogenen Papilloma-Virus (HPV) gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten. Die Folgen einer HPV-Infektion sind meistens harmlos. Einige Virus-Untergruppen stehen aber in Verdacht, Auslöser für bösartige Erkrankungen zu sein. Nachgewiesen wurde dieser Zusammenhang beim Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom). Eine Infektion erfolgt in den meisten Fällen durch secuelle Übertragung.
Es gibt viele Erkrankungen, die mit dem HP-Virus in Verbindung gebracht werden und diese betreffen nicht nur den Genitalbereich. So können HP-Viren auch auf der Haut und im Hals-Nasen-Ohren-Bereich zur Warzenbildung führen, bestimmte Virus-Untergruppen wurden auch bei tumorösen Veränderungen, etwa an den Stimmlippen, festgestellt.
Bei Infektionen im Genitalbereich wurden bislang mehr als 40 Untergruppen des HP-Virus nachgewiesen. Bei den Folgen muss man die harmlosen Feigwarzen (Kondylome) von den ernst zunehmenden Virus-Infektionen unterscheiden. Feigwarzen (Condylomata accuminata) werden durch die sog. Niedrigrisiko-HPV-Typen (low risk-Typen) verursacht. Unter den Niedrigrisiko-HPV-Typen werden jene HP-Viren zusammengefasst, die zwar Feigwarzen und geringfügige Zellveränderungen am Gebärmutterhals auslösen können, aber bekanntlich nicht mit einem erhöhten Risiko für bösartige Veränderungen wie Gebärmutterhalskrebs. Als Hochrisiko-HPV-Typen (high-risk-Typen) werden jene HP-Viren bezeichnet, die mit einem erhöhten Krebsrisiko einhergehen und deshalb offiziell als krebserregend eingestuft werden. Die häufigsten high-risk-Typen sind der Subtyp 16 und 18, der 70% der bösartigen Gebärmutterhalserkrankungen verursacht und der durch die seit einigen Jahren eingeführte Schutzimpfung bei jungen Mädchen miterfasst wird. Aber auch andere high-risk Subtypen 31, 33, 35, 39, 45, 51, 52, 56, 58, 59, 68, 73 und 82 sind nachweislich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt, man findet sie aber auch bei Krebserkrankungen des Penis, der Vulva (äußeres weibliche Genitale) oder des Anus.
Bei der Infektion mit den High-Risk-Viren im Bereich des Gebärmutterhalses führen die Viren zu Zellveränderungen, die mit dem Krebsabstrich im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung nachweisbar sind. Wie bei den Feigwarzen können sich die Gewebeveränderungen durch eine gesunde Immunabwehr spontan wieder zurückbilden, können aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut wieder auftreten. Außerdem gibt es Verläufe mit stetig fortschreitenden Zellveränderungen, aus denen sich nach einigen Jahren Krebszellen entwickeln.
Eine HPV-Infektion wird entweder anhand von Hautveränderungen festgestellt oder im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung mit dem gleichzeitig zum sogenannten PAP-Test durchgeführten HPV Test nachgewiesen. Bei diesem Test wird insbesondere nach den Hochrisikotypen gesucht, um das Risiko für die Entwicklung einer Gewebeveränderung besser einschätzen zu können. Der HPV-Test als Screeningtest ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, wird aber bei hochgradigen Verdacht auf HPV-Infektion von den Kassen übernommen.
Haut- oder Zellveränderungen können lokal mit Cremes, Lösungen, Vereisungen, Laser oder Medikamenten behandelt werden. Oft kann eine vollständige Heilung erzielt werden. Da die Viren aber auch nach der Entfernung oft in der Haut bleiben, ist ein erneutes Auftreten von Haut- oder Schleimhautveränderungen möglich. Das kann sowohl eine Reaktivierung des Erregers oder eine Neuinfektion sein.
Seit 2006 besteht die Möglichkeit, sich gegen eine HPV-Infektion impfen zu lassen. Diese Impfung wird für die Zielgruppe der 12-17 Jährigen empfohlen und die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Bei älteren Patientinnen muss die Kostenübernahme im Einzelfall mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden. Für junge Männer, die sich ebenfalls mit HPV infizieren können bzw. die Infektion übertragen können ist der Impfstoff bislang noch nicht zugelassen.
Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen zu gehen bzw. bereits bekannte HPV-Infektionen regelmäßig kontrollieren zu lassen.
Die beste Maßnahme ist geschützter Geschlechtsverkehr. Vor allem bei häufig wechselnden Geschlechtspartnern sollte niemals auf ein Kondom verzichtet werden.